Unsere Satzung als pdf-Version
Unsere Satzung als reiner Text:
Satzung der GRÜNEN JUGEND Lüdenscheid
Präambel
Die GRÜNE JUGEND Lüdenscheid sieht sich als Organisation zur Vernetzung und Vertretung der
jungen Grünen und grün-nahen Jugendlichen. Die politische Arbeit ist an den Leitbildern Ökologie,
Frieden, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Schutz gesellschaftlicher Minderheiten,
Solidarität, Basisdemokratie, Antifaschismus und Antirassismus orientiert. Transparenz und
Offenheit gehören zu den Grundsätzen des politischen Handelns der GRÜNEN JUGEND
Lüdenscheid.
§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Die GRÜNE JUGEND Lüdenscheid ist Teilorganisation von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ortsverband Lüdenscheid. Die GRÜNE JUGEND Lüdenscheid ist Vertretung der Jugend gegenüber
der Partei und vertritt auch die grün-alternative Jugend gegenüber der Öffentlichkeit. Ihr
Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Städte Lüdenscheid und Werdohl, sowie auf die Gemeinde
Schalksmühle. Sie hat ihren Sitz in Lüdenscheid.
§ 2 Aufgaben
Die GRÜNE JUGEND Lüdenscheid stellt sich folgende Aufgaben:
a) Politische und organisatorische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit
b) Zusammenarbeit mit anderen Jugendinitiativen und Interessengruppen außerhalb von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
c) Bündnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen Jugendorganisationen
d) Vertretung der Ziele und Grundsätze der GRÜNEN JUGEND Lüdenscheid innerhalb der
Jugend, der Gesellschaft und der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entsprechend den
geltenden Beschlüssen
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied der GRÜNEN JUGEND Lüdenscheid kann jede natürliche Person bis zum
vollendeten 28. Lebensjahr werden, die sich zu den Zielen und Grundsätzen der GRÜNEN
JUGEND Lüdenscheid bekennt.
(2) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen parteipolitischen Organisation außer allen
Organisationen, die zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zählen, ist ausgeschlossen.
(3) Der Beitritt erfolgt durch Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand.
(4) Durch den Beitritt der GRÜNEN JUGEND Lüdenscheid ist man automatisch Mitglied der
GRÜNEN JUGEND MK, sofern man dies nicht bei der Anmeldung widerspricht.
(5) Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Veranstaltungen, Abstimmungen und Wahlen im
Rahmen der Satzung teilzunehmen, sowie alle Ämter der GRÜNEN JUGEND Lüdenscheid
zu bekleiden.
(6) Die Mitgliedschaft endet durch Vollendung des 30. Lebensjahres oder durch Ausschluss
oder Tod.
(7) Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.
(8) Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht.
(9) Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit Mehrheit
von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder bei grober Verletzung der satzungsgemäßen
Bestimmungen.
§ 4 Organe
(1) Organe der GRÜNEN JUGEND Lüdenscheid sind die Mitgliederversammlung und der
Vorstand.
§ 5 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der GRÜNEN
JUGEND Lüdenscheid. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen. Sie
findet mindestens einmal im Quartal statt. Sie wird vom Vorstand per E-Mail unter Angabe
des Tagesordnungsvorschlags mit einer Frist von mindestens 7 Tagen einberufen. Eine
Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn dies mindestens ein
Viertel der Mitglieder verlangen. Das Ersuchen ist per Email zu stellen.
(2) Die Mitgliederversammlung
a) bestimmt die Grundlagen für die politische und organisatorische Arbeit der GRÜNEN
JUGEND Lüdenscheid,
b) nimmt Berichte entgegen,
c) beschließt über eingebrachte Anträge,
d) wählt den Vorstand in geheimer Wahl und entlastet ihn,
e) wählt zwei RechnungsprüferInnen
f) beschließt über die Satzung und über Satzungsänderungen,
g) berät und beschließt den Haushalt,
h) nimmt den Kassenbericht entgegen.
(3) Jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND Lüdenscheid hat auf der Mitgliederversammlung
pro Wahl/Abstimmung eine Stimme.
(4) Anträge sollen mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung eingereicht werden,
satzungsändernde Anträge müssen mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung
schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand muss sie mit der Einladung
verschicken.
(5) Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich niederzulegen.
(6) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei
Nichtvorstandsmitglieder anwesend sind. Wird die Beschlussunfähigkeit festgestellt, weil
nicht mindestens zwei Nichtvorstandsmitglieder anwesend sind, so wird eine
Mitgliederversammlung einberufen, die auch beschlussfähig ist, wenn nicht mindestens
zwei Nichtvorstandsmitglieder anwesend sind. Auf diesen Umstand ist in der Einladung
hinzuweisen.
(7) Anträge, die Einfluss auf die Satzung nehmen, müssen mit 2/3 Mehrheit (66%) beschlossen
werden.
§ 6 Vorstand
(1) Der ehrenamtlich tätige Vorstand führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der Satzung und
der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er vertritt die GRÜNE JUGEND Lüdenscheid
nach außen gem. § 26 II BGB und vor der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
(2) Die Amtszeit seiner Mitglieder beträgt ein Jahr. Er wird auf der ersten
Mitgliederversammlung des Jahres neugewählt.
(3) Der Vorstand setzt sich aus zwei SprecherInnen, einer/m SchatzmeisterIn und einer/m
BeisitzerIn zusammen.
(4) Die Aufgabe des SprecherInnenteams, ist die GRÜNE JUGEND Lüdenscheid nach aussen
zu repräsentieren.
(5) Die Aufgabe des/der SchatzmeisterIn ist es, die Finanzverwaltung der GRÜNEN JUGEND
Lüdenscheid zu betreuen.
(6) Die Aufgabe der Beisitzerin/des Beisitzer, ist die repräsentative Darstellung der Mitglieder
der GRÜNEN JUGEND Lüdenscheid im Vorstand.
(7) Alle VorstandsmitgliederInnen haben auf jeder Vorstandssitzung, pro Wahl/Abstimmung,
eine Stimme.
(8) Der Vorstand muss mindestens einmal jährlich einen politischen und organisatorischen
Rechenschaftsbericht sowie einen gesonderten Finanzbericht vorlegen.
(9) Der Vorstand ist quotiert zu besetzen, d.h. 50% der Vorstandsmitglieder müssen Frauen sein.
Wenn ein Frauenplatz nicht durch eine Frau besetzt werden kann, entscheiden die
anwesenden weiblichen Mitglieder, ob der Frauenplatz auch durch einen Mann besetzt
werden kann.
§7 Datenschutz
(1) Die Daten der Mitglieder sind geheim zu halten. Einblick erhalten darf nur:
1. Der Vorstand der GRÜNEN JUGEND Lüdenscheid.
2. Der Vorstand der GRÜNEN JUGEND MK.
§ 8 Allgemeine Bestimmungen
(1) Abstimmungen sind grundsätzlich offen durchzuführen, auf Antrag eines Mitgliedes können
diese jedoch geheim durchgeführt werden.
(2) Wahlen sind immer geheim durchzuführen.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(4) Die Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft.
(5) Die Sitzungen aller Organe der GRÜNE JUGEND Lüdenscheid sind öffentlich, sofern nicht
die Mehrheit der Anwesenden die Nichtöffentlichkeit beschließt.
§ 9 Auflösung
(1) Die Auflösung der GRÜNEN JUGEND Lüdenscheid kann nur durch eine eigens dafür
einberufene Mitgliederversammlung mit Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden
Mitglieder beschlossen werden.
(2) Das Restvermögen fällt, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, an
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Lüdenscheid, mit der Auflage es für die
Förderung der Jugend in der Partei zu verwenden.

